Für Selbstfinanzierer bieten wir individuelle Zahlungsmodalitäten (z.B. Rabattierung bei Vorauszahlungen).
Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline, um Ihre persönlichen
Vorstellungen mit uns zu besprechen: 02361-12120.
Zudem haben Sie die Möglichkeit sogenannte Mehrzweckdarlehen
zu beantragen. Infos hierzu erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Hausbank.
Die finanzielle Belastung durch monatliche Studiengebühren ist natürlich - selbst mit BAföG - hoch.
Viele Schüler/innen "jobben" daher während der Ausbildungszeit.
Diese Zusatzbelastung kann durchaus den Ausbildungserfolg gefährden.
Sie interessieren sich für BAföG?
Information zum Thema BAföG finden Sie unter www.bafoeg.bmbf.de
oder direkt bei der BAföG-Hotline:
0800 - 2236341 oder 0800 - BAFOEG1
oder
Sie bestellen die CD-Rom "Der BAföG-Rechner - PLUS" unter 01805 - 262302
oder
Alternative Finanzierungshilfen
Beispiele (ohne Gewähr, Stand 2008)
• Nebentätigkeit
Neben dem BAföG besteht eine Möglichkeit von z. Z. 229,58 € monatlicher Nebeneinkünfte
(z. B. über eine geringfügige Tätigkeit, „400-Euro-Job“)
• Kindergeld
Für die Finanzierung des Schulgeldes kann man auch das Kindergeld (154,- € für das 1.-3. Kind, 179,- € ab dem 4. Kind) einsetzen.
• Schüler - BAföG
Alle staatl. anerk. Lehranstalten sind förderungsfähig im Sinne des BAföG. Wenn die individuellen Voraussetzungen (z. B. nicht älter als 30 Jahre) liegen, kann Schüler-BAföG beantragt werden. Bei häuslicher Unterbringung beträgt der Höchstsatz 192,- € pro Monat während der gesamten Ausbildung. Wer einen eigenen Haushalt hat, hat andere Ansprüche. Schüler- BAföG ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nach der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden muss.
• Der Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KFW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden
in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit. Dieser Kredit
kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von Außergewöhnlichem, nicht durch BAföG erfasstem
Aufwand bewilligt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung
ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der
Ehegatten unabhängig.
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Wer gefördert wird
In der Regel deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Volljährige Schüler und Schülerinnen in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
Weitere Voraussetzungen
• Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind.
• Eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszubildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wie gefördert wird
Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100 €, 200 € oder 300 € ausgezahlt. Innerhalb eines
Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d.h. maximal 7.200 €, bewilligt werden. Bei
entsprechendem Bedarf z.B. für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann - neben
der monatlichen Zahlung - bis zur Höhe von 3.600 € ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus
ausgezahlt werden, soweit insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200 € nicht überschritten
wird.
Die Zinszahlung
Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen.
Die Tilgung
Der Bildungskredit ist für vier Jahre - beginnend mit der ersten Ratenzahlung - tilgungsfrei.
Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ist der Kredit in monatlichen Raten von 120 € zurückzuzahlen.
Der Kredit kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne das zusätzliche
Kosten anfallen.
Der Antragsweg
Die Bewilligung von Leistungen nach diesem Programm erfolgt in zwei Schritten:
Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dort hin richten Sie bitte online
oder schriftlich Ihre Anträge:
Bundesverwaltungsamt,
Abteilung IV,
Bildungskredit,
50728 Köln, Telefon: 0228 - 99 35 84 492
oder
www.bildungskredit.de
Die Bewilligung erfolgt - wie beim BAföG - im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Leistungsbescheides. Dadurch erhält der Antragsteller Anspruch auf den Abschluss eines Darlehnsvertrages mit der KFW.
Wollen Sie mehr wissen?
Dann sprechen Sie mit den Bildungsexperten der KFW:
Infoline: 0180 - 124 24 21*
bildungsfoerderung@kfw.de
* 3,9 Cent / Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.
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